kind bei ergo | zur StartseiteFrau bei ergo | zur Startseite
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Infos für Patienten

Ergotherapeutische Leistungen kann jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt verordnen.
 

Bitte beachten Sie, dass jeder gesetzlich Versicherte Patient, ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 % sowie 10,- € Rezeptgebühr leisten muss.

 

Ausgenommen sind Patienten die einen Gebührenbefreiungsausweis von ihrer Krankenkasse erhalten haben. Ebenso ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr.

 

In folgenden Fällen können Sie einen Befreiungsausweis beantragen:

  1. Wenn die Höhe der Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 % Ihres Jahreseinkommens überschreitet.
  2. Wenn Sie chronisch erkrankt sind. Hierbei gilt die Zuzahlungspflicht von 1 % Ihres Jahreseinkommens.
     

Für detailliertere Informieren wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.